Sicherheit an Bord

Trotz wachsender Welthandelsflotte geht die Zahl der Schiffsunfälle immer weiter zurück. Für die Konstruktion und den Betrieb von Seeschiffen gelten hohe Sicherheitsanforderungen. Auch das Reisen über See wird immer sicherer.

Nach dem Untergang der "Titanic" im Jahr 1912 wurde das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) auf den Weg gebracht und fortlaufend weiterentwickelt. Neben Minimumstandards für die Konstruktion, die Ausrüstung und die Inbetriebnahme von Schiffen, setzt SOLAS u.a. über den ISM Code auch den Rahmen für ein verpflichtendes Sicherheitsmanagementsystem an Bord.  Des Weiteren, wird über den unter SOLAS aufgehängten ISPS Code, der Bereich Maritime Gefahrenabwehr geregelt.

©Allianz Global Corporate & Specialty

Der ISM Code – Sicherheitsmanagement an Bord

Der International Safety Management Code (ISM Code), ist ein unter der SOLAS aufgehängtes internationales Regelwerk, dass die Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebes innerhalb eines verbindlichen Rahmens festschreibt.

Die Hauptziele des ISM Codes sind:

  • Sichere operative Abläufe an Bord
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Vermeidung von Umweltschäden aus dem Schiffsbetrieb
  • Vermeidung von Schäden an Schiff und Ladung

Jede Reederei die Schiffe betreibt welche den Anforderungen des ISM Code unterliegen, muss ein Sicherheitsmanagementsystem gemäß den oben genannten Zielen etablieren. Die Einhaltung und Effektivität des Systems wird in regelmäßigen Abständen vom jeweiligen Flaggenstaat (bzw. in dessen Auftrag) überprüft und zertifiziert. Diese sogenannten Audits finden sowohl im landseitigen Reedereibetrieb, als auch an Bord der Schiffe statt. 

Der Kapitän trägt die Verantwortung für sein Schiff und für die Menschen an Bord. Die Schiffsführung achtet bei jeder Reise auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und die Umsetzung des Sicherheitsmanagementsystems Ihrer Reederei. Hierzu gehört u.a. neben der Einhaltung von Wartungsplänen und dem Bericht auftretender Probleme oder technischer Mängel an die Reederei, auch die Planung und Durchführung regelmäßiger Notfallübungen, wie z.B. Evakuierung oder Brandbekämpfung. 

Sollte es einmal zu einer Notsituation kommen, stellt die Reederei im Rahmen Ihrer Aufgaben gemäß ISM Code alle erforderlichen Mittel zur Unterstützung des Schiffes bereit.

Überprüfung der technischen Einrichtungen an Bord

Genau wie ein Auto muss jedes Schiff regelmäßig auf Mängel überprüft werden. Alle fünf Jahre kontrolliert eine staatlich anerkannte Klassifikationsgesellschaft unter anderem, ob alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt werden (so genanntes "Klasse machen"). Ein Schiff, das nicht voll seetüchtig ist, verliert seine Zulassung und darf nicht weiterfahren. Kleinere Mängel, die den sicheren Schiffsbetrieb nicht gefährden (sog. Conditions of Class), müssen fristgerecht behoben werden. Dafür gibt es wie beim Auto-TÜV eine Nachbesichtigung.

Doppelte Kontrolle durch Flaggenstaaten und Häfen

Der Staat, dessen Flagge ein Schiff führt, (Flaggenstaat) muss überprüfen, ob alle notwendigen Zertifikate für den Schiffsbetrieb vorliegen. Dazu gehört auch die gültige Zulassung der Klassifikationsgesellschaft. Deutsche Reeder nutzen qualitativ hochwertige Flaggenstaaten, die für strenge Inspektionen und hohe Anforderungen bekannt sind.

Beim Hafenanlauf haben die Behörden des jeweiligen Hafenstaats das Recht, unangekündigt an Bord zu kommen und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften zu überprüfen – sog. Port State Control. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln, können sie das Schiff festhalten, bis alle Probleme behoben sind.

Im Übrigen wird jedes Schiffsunglück von unabhängigen Experten der beteiligten Staaten eingehend untersucht. Bei Schiffsunglücken in Deutschland oder auf Schiffen unter deutscher Flagge, ist hierfür die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung verantwortlich. Die Ergebnisse werden von den 171 Mitgliedsstaaten der Internationalen Schifffahrts-Organisation unter die Lupe genommen.

 

Erweiterte Sicherheitsmaßnahmen auf Passagierschiffen (seit 1. Januar 2015)

  • Seenotrettungsübung und ausführliche Sicherheitseinweisung für alle Passagiere vor Auslaufen des Schiffs
  • Verbot des Brückenzugangs bei wichtigen Manövern wie dem Ein- und Auslaufen oder kritischen Passagen
  • Zusätzliche Rettungswesten in öffentlichen Räumen und an den Sammelpunkten
  • Zusätzliche Übungen und Belastungstests von Rettungsbooten durch die Besatzung
  • Verbesserte Reiseplanung des Kapitäns und Abstimmung mit der Reederei
  • Zusätzliche Übungen am Schiffsführungssimulator für die Schiffsführung
  • Berücksichtigung der Sprachenvielfalt an Bord bei den Anweisungen für Notfälle
  • Regelmäßige psychologische Untersuchung der Schiffsführung