Auch heutzutage gibt es in der Seeschifffahrt noch Gefahren, welche spezielle Maßnahmen zu deren Abwehr erfordern. Unter solche Gefahren fallen u.a. neben Diebstahl, Drogenschmuggel oder „Blinden Passagieren“, auch die noch heute in bestimmten Gebieten vorkommende Piraterie.
Nach dem Untergang der "Titanic" im Jahr 1913 wurde das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) auf den Weg gebracht und fortlaufend weiterentwickelt. Neben Minimumstandards für die Konstruktion, die Ausrüstung und die Inbetriebnahme von Schiffen, setzt SOLAS u.a. über den ISM Code auch den Rahmen für ein verpflichtendes Sicherheitsmanagementsystem an Bord. Des Weiteren, wird über den unter SOLAS aufgehängten ISPS Code, der Bereich Maritime Gefahrenabwehr geregelt.
Der ISPS Code – Maritime Gefahrenabwehr
Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September auf den Weg gebracht, regelt der International Ship & Port Facility Security Code (ISPS Code) seit 2004, weltweit Sicherheitsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen.
Jede Reederei, welche Schiffe unter dem Geltungsbereich des ISPS Codes betreibt, muss für diese einen speziellen Gefahrenabwehrplan (Ship Security Plan) erstellen. Dieser Gefahrenabwehrplan muss alle Verfahren und Maßnahmen enthalten, welche das Schiff zur Abwehr von Gefahren bei unterschiedlicher Bedrohungslage ergreifen muss. Der Plan muss vom jeweiligen Flaggenstaates des Schiffes geprüft und genehmigt werden.
Innerhalb jeder Reederei (bzw. des Managers des Schiffes) muss es eine Beauftrage Person zur Gefahrenabwehr geben, welche für die Erstellung und Einhaltung der Gefahrenabwehrpläne an Bord Ihrer Schiffe verantwortlich ist. Auf jedem Schiff selbst, gibt es wiederum eine Beauftrage Person, den sog. Ship Security Officer, welcher für die Einhaltung und Umsetzung des schiffsspezifischen Gefahrenabwehrplans an Bord zuständig ist.
Gemäß ISPS Code gibt es drei Gefahrenstufen, welche die aktuelle Bedrohungslage in einem bestimmten Gebiet beschreiben:
- Stufe 1 - Normal
- Stufe 2 - erhöhtes Risiko
- Stufe 3 - hohes Risiko
Welche Gefahrenstufe in welcher Region gerade gilt, legt jeder Flaggensaat für seine Schiffe fest, bzw. regelt der Hafenstaat für Schiffe, welche sich in seinen Gewässern/Häfen aufhalten. Je nachdem, welche Gefahrenstufe gerade gilt, werden die Verfahren und Maßnahmen an Bord der betreffenden Schiffe und Häfen angepasst. Solche Maßnahmen umfassen z.B. die Zugangskontrolle zu den Schiffen und Terminals, Anmeldeverpflichtungen für Besucher oder den Umgang mit auffälligen Gegenständen.