Deutschland kann es sich im scharfen Wettbewerb mit den konkurrierenden Standorten in und außerhalb Europas nicht erlauben, seinen Schifffahrtsunternehmen Sonderlasten aufzuerlegen, die es sonst auf der Welt so nicht gibt. Dies betrifft insbesondere auch die Erhebung von Versicherungsteuer auf Prämienzahlungen für Seeschiffsversicherungen.
In diesem Bereich haben deutsche Unternehmen generell eine deutlich höhere Steuerlast als Reedereien in anderen Schifffahrtsstandorten zu stemmen, die den Bereich der Seeschiffsversicherung ganz überwiegend von der Erhebung von Steuern auf Prämien ausgenommen haben oder lediglich extrem geringe Steuersätze erheben. Zudem kann in Deutschland auch für die Versicherung von Seeschiffen ein Steuersatz von bis zu 19% auf die Versicherungsprämie fällig werden, wenn die betreffenden Schiffe gar nicht in deutschen Schiffsregistern eingetragen sind.
Dies trifft einen wichtigen Nerv der deutschen Schifffahrt: Aufgrund der Umstrukturierung in der Branche konkurrieren deutsche Reeder inzwischen vermehrt als Schiffsmanager um Bereederungsverträge internationaler Eigentümer – weil die Qualität deutscher Reedereiunternehmen und Schiffsmanager weltweit anerkannt ist und sie als erfahren und leistungsfähig gelten. Die Erhebung von Versicherungsteuer auf Prämien für Seeschiffsversicherungen für Schiffe in ausländischem Eigentum bedroht dieses Geschäftsmodell.
Je nach Konstellation droht eine Steuerlast, die es in dieser Konstellation nirgendwo sonst in Europa oder auf der Welt gibt. Während sich gerade viele Reedereien in Deutschland darum bemühen, ihr Geschäft hier am Standort zu halten, wirft sie eine so nur in Deutschland anfallende Steuerlast im Wettbewerb zurück. Diese Bestrebungen müssen nach Ansicht des VDR beendet und die Erhebung von Versicherungsteuer im Bereich der Seeschifffahrt insgesamt dringend auf ein Niveau angepasst werden, welches zu keinen Wettbewerbsverzerrungen mehr gegenüber ausländischen und insbesondere auch innereuropäischen Schifffahrtsstandorten führt.