Seetransport von Gefahrgut – eine sichere Sache

Der Transport von Gefahrgut über See ist ein alltäglicher Vorgang und für Wirtschaft und Verbraucher unumgänglich. Fast jeder zehnte Container an Bord enthält heute gefährliche Güter.  Dazu zählen auch Konsumartikel, wie etwa Farben, Lacke & Feuerzeuge aber auch Produkte wie z.B. Tischtennisbälle aus Zelluloid. Strenge Anforderungen für alle Seeschiffe weltweit sorgen dafür, die beim Transport gefährlicher Güter bestehenden Risiken zu minimieren. Hierzu gehören u.a. auch genaue Vorgaben für den Verlader der Ladung, welcher für den sicheren Stau innerhalb des Containers verantwortlich ist.
Der Transport von Gefahrgütern, die nicht sicher befördert werden können, ist verboten. 

Weltweites Regelwerk für den Seetransport von Gefahrgut

Die grundlegenden Vorschriften für den Seetransport von gefährlichen Gütern sind im Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) sowie in den Internationalen Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgütern in verpackter Form (IMDG-Code) enthalten. Nationale Regelungen ergänzen diese Normen, etwa im Hinblick auf spezielle Sicherheitsvorkehrungen, die behördlichen Zuständigkeiten und den Umgang mit Rechtsverstößen. In Deutschland geschieht dies durch die Gefahrgutverordnung-See (GGV-See).

Weltweite Kennnummern der Vereinten Nationen beschreiben jeden Stoff, von dem eine Gefahr aus- gehen kann (UN-Nummer). Der IMDG-Code enthält zu diesen Stoffen wichtige Informationen, wie etwa Zusatzgefahren, Vorschriften für die Stauung sowie für technische und medizinische Maßnahmen bei Notfällen.

Der sichere Transport beginnt beim Versender

Damit der Seetransport so sicher wie möglich erfolgen kann, ist die wichtigste Voraussetzung, dass bereits der Versender eines Gefahrgutes bestimmte Vorgaben erfüllt. Er muss das Produkt entsprechend der von ihm ausgehenden Gefahr einer der neun Gefahrgutklassen des IMDG-Codes zuordnen, dieses richtig deklarieren und sicher im Container verpacken. Außerdem muss er diese Informationen an alle in der Transportkette Beteiligten korrekt weitergeben.

Gefahrgut in Containern wird von außen mit dem entsprechenden Gefahrgut-Symbol gekennzeichnet. Der Versender muss zudem ein Beförderungsdokument erstellen, das gemäß IMDG-Code alle wesentlichen Informationen zum jeweiligen Gefahrgut enthält. Dazu gehören die UN-Nummer, die Gefahrgutklasse, Vorgaben zur Stauung und Trennung von anderen Gefahrgütern und spezielle Anforderungen für den Transport.

Bei der Buchung eines Seetransports übermittelt der Versender diese Daten an die Reederei, die sie in einer Gefahrgutliste mit den vollständigen Angaben an das Schiff weitergibt.  Falls eine Reederei ihr Schiff verchartert hat, ist der Charterer dafür verantwortlich, die Informationen des Versenders an das Schiff weiterzuleiten.

Verladung und Transport mit dem Seeschiff

Die Stau- und Trennvorschriften des IMDG-Codes regeln, in welchen Bereichen die unterschiedlichen Gefahrgüter an Bord eines Schiffes verladen werden dürfen und welche Sicherheitsabstände an und unter Deck einzuhalten sind. Zum Beispiel müssen bestimmte Gefahrgüter vor Sonneneinstrahlung geschützt werden oder dürfen nicht in der Nähe von anderen gefährlichen Gütern gestaut werden, falls dadurch Gefahren entstehen könnten. Wenn die Temperatur eines Gefahrguts regelmäßig überwacht werden muss, wird dieses so gestaut, dass es während der Fahrt für die Besatzung zugänglich ist.  

Anhand der schiffseigenen Staupläne lässt sich genau feststellen, an welchem Stauplatz an Bord die einzelnen Gefahrgüter verladen wurden.  Zusammen mit der Gefahrgutliste verfügt die Besatzung damit über alle notwendigen Informationen für die Behandlung der Ladung während des Transports und um bei einem Notfall richtig zu reagieren. 

Für den Notfall vorbereitet

Sollte es auf See zu einem Unfall mit gefährlicher Ladung kommen, sind Schiff und Besatzung darauf vor- bereitet. Jedes Seeschiff verfügt nach dem SOLAS- Übereinkommen unter anderem über Rauchmelder, Wasser-Löschsysteme und CO2-Löschanlagen. Die Besatzung übt monatlich/oder regelmäßig die Abwehr von Bränden und den Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen und Rettungsmitteln.

Für Zwischenfälle mit Gefahrgut gibt es an Bord spezielle Unfallmerkblätter mit Hinweisen für die Brandbekämpfung und bei Leckagen, die auf die unterschiedlichen Gefahrgutklassen zugeschnitten sind. Stoffdatenbanken enthalten zusätzliche Informationen über die Besonderheiten des jeweiligen Gefahrguts, seine Gefährdungspotenziale und gegebenenfalls einzuleitende Bekämpfungs- und Rettungsmaßnahmen.

 

Sicherheitsrisiko falsch deklariertes Gefahrgut

Eine hohe Gefahr geht von nicht oder falsch deklarierten Gefahrgütern aus. Keine Reederei kann jeden einzelnen Container an Bord überprüfen. Die Besatzung muss sich darauf verlassen, dass der Versender die gefährlichen Güter richtig klassifiziert, verpackt und deklariert. Dieser ist dazu verpflichtet, da nur er die genauen Eigenschaften seiner Produkte kennt. Nur so können an Bord eine sichere Beförderung gewährleistet und im Notfall die richtigen Schritte zum Schutz der Menschen und der Meeresumwelt sowie des Schiffes getroffen werden.