Die Verschmutzung der Meere, vor allem durch Plastikmüll, zu verhindern, ist eine globale Herausforderung. Die Seeschifffahrt hat sich dieser angenommen und unterliegt mittlerweile strengen und weltweit gültigen Vorschriften über den Umgang mit Abfällen an Bord. Seitdem ist der Eintrag von Meeresmüll durch Handels- und Kreuzfahrtschiffe stark zurückgegangen. Strenge und weltweit gültige Vorschriften verbieten mittlerweile ausnahmslos, dass Plastik und anderer umweltgefährdender Müll über Bord geworfen wird. Wer dagegen verstößt, wird mit hohen Bußgeldern bestraft.
Die internationale MARPOL-Konvention regelt unter anderem, dass Abfälle auf jedem Handels- und Kreuzfahrtschiff gesammelt und getrennt werden müssen. Hierzu gibt es auf jedem Schiff einen speziellen Müll-Managementplan, für dessen Umsetzung ein Offizier an Bord verantwortlich. Alle Besatzungsmitglieder sind bzgl. der Vorgaben dieses Plans geschult.
Bis auf Speiseabfälle darf jeglicher Schiffsmüll ausschließlich in den Häfen entsorgt werden. Der jeweilige Hafen stellt dem Schiff für die Entsorgung eine entsprechende Bescheinigung aus, welche die Art und Menge des abgegebenen Mülls ausweisen. Jede Schiffsbesatzung führt ein Mülltagebuch über die angefallenen und an Land abgegebenen Abfallmengen. Dieses kann jederzeit bei den staatlichen Kontrollen im Hafen überprüft und bei Verstößen mit Bußgeldern geahndet werden.
Kontrollen in den Häfen gewährleisten die Einhaltung der Regeln. Die globale Geltung stellt Wettbewerbsneutralität sicher.
Der größte Teil des Meeresmülls (80 Prozent) gelangt allerdings vom Land in die Ozeane. Laut Umweltbundesamt stammt er vor allem aus Flüssen oder von großen küstennahen Mülldeponien. Ein zunehmendes Problem sind Kosmetikprodukte, Duschbäder und Zahncremes, die winzige Kunststoffkügelchen enthalten und ungefiltert über die Flüsse ins Meer fließen. Der größte Anteil des Plastikmülls auf See stammt aus der Fischerei (Netze, Nylonschnüre und Plastikboxen) sowie von Freizeitbooten und Yachten, die allesamt nicht unter das globale Regelwerk der Handels- und Seeschifffahrt fallen.